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Der Leiter der Integrierten Regionalleitstelle und sein Stellvertreter müssen über die Befähigung zur ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr verfügen.
Die Schicht- oder Dienstgruppenführer müssen über die Befähigung zur ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr und einen Abschluss als Disponent an einer Landesfeuerwehrschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung verfügen sowie Rettungssanitäter sein.
Die Disponenten nehmen die Aufgaben gemäß § 17 Absatz 1 wahr. Sie müssen über die Befähigung zur zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr oder einen vergleichbaren Abschluss, einen Abschluss als Gruppenführer der Berufsfeuerwehr sowie als Disponent an einer Landesfeuerwehrschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung verfügen und Notfallsanitäter, Rettungsassistent oder Rettungssanitäter sein. Rettungssanitäter müssen über mindestens ein Jahr Erfahrung in der Notfallrettung verfügen und einen Nachweis über leitstellenspezifische notfallmedizinische Kenntnisse erbracht haben. Diese müssen im Rahmen einer Ausbildung im Umfang von mindestens 280 Stunden erworben worden sein.
Mindestens ein Administrator oder Datenpfleger soll über einen Fachhochschulabschluss in einer geeigneten Fachrichtung der Informationstechnologien verfügen.
Vor der Inbetriebnahme einer Integrierten Regionalleitstelle ist eine Ausbildung des Personals in den Bereichen Bedienung, Konfiguration, Betrieb, Installation und Instandhaltung der Systeme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 durchzuführen. Die Inhalte der Ausbildung werden durch die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule festgelegt.
Die Stelle des Leiters oder des Stellvertreters darf abweichend von § 20 Absatz 1 bei der erstmaligen Inbetriebnahme einer Integrierten Regionalleitstelle mit…
Die Stelle des Leiters oder des Stellvertreters darf abweichend von § 20 Abs. 1 bei der erstmaligen Inbetriebnahme einer Integrierten Regionalleitstelle mit…
Die Stelle des Leiters oder des Stellvertreters darf abweichend von § 19 Abs. 1 bei der erstmaligen Inbetriebnahme einer Integrierten Regionalleitstelle mit…
Das in der Leitstelle eingesetzte Personal muss über eine feuerwehrtechnische Führungsausbildung sowie eine ergänzende Ausbildung für Leitstellendisponentinnen…
In der Integrierten Leitstelle des Saarlandes soll in der Funktion „Disposition“ grundsätzlich nur eingesetzt werden, wer eine Ausbildung mindestens zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 3 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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