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In der Integrierten Leitstelle des Saarlandes soll in der Funktion „Disposition“ grundsätzlich nur eingesetzt werden, wer eine Ausbildung mindestens zum Rettungsassistenten oder zur Rettungsassistentin oder eine Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst erfolgreich abgeschlossen hat.
In der Integrierten Leitstelle des Saarlandes soll in der Funktion „Notrufannahme“ grundsätzlich nur eingesetzt werden, wer eine Ausbildung mindestens zum Rettungsassistenten oder zur Rettungsassistentin und eine Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst erfolgreich abgeschlossen hat. Steht geeignetes Personal mit dem erfolgreichen Abschluss der Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst nicht in der benötigten Zahl zur Verfügung, ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Zugführer“ nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 mit mehrjähriger Einsatzerfahrung als feuerwehrtechnische Qualifikation ausreichend.
Eine Ausbildung zum Notfallsanitäter oder zur Notfallsanitäterin kann innerhalb von drei Jahren nach Einstellung abgeschlossen werden.
Abweichend von Absatz 2 kann in der Funktion „Notrufannahme“ auch eingesetzt werden, wer erfolgreich abgeschlossen hat.
als Rettungsassistent oder Rettungsassistentin oder als Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin eine Weiterqualifizierung nach § 2 Abs. 3 oder
als Beamter oder Beamtin des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes eine Weiterqualifizierung nach § 2 Abs. 2
Für Tätigkeiten, die weder direkt der Notfallrettung noch dem Brandschutz und der Technischen Hilfe zugeordnet sind, kann in der Integrierten Leitstelle des Saarlandes auch für den jeweiligen Bedarf geschultes Personal, das nicht über die Qualifizierungsmerkmale der Absätze 1 bis 3 verfügt, eingesetzt werden.
In der Integrierten Leitstelle des Saarlandes soll als Disponent oder Disponentin nur eingesetzt werden, wer die BOS-Sprechfunkberechtigung erworben hat.