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Hygienebeauftragte in der Pflege fungieren in enger Zusammenarbeit mit der Hygienefachkraft als Ansprechpartner und Multiplikatoren für hygienerelevante Themen auf den Stationen oder in den Funktionsbereichen. Als Hygienebeauftragte in der Pflege können staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpfleger mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung eingesetzt werden.
In Einrichtungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 5 sollen in allen Stationen oder sonstigen Funktionsbereichen Hygienebeauftragte in der Pflege bestellt werden. In Einrichtungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 4 können Hygienebeauftragte in der Pflege bestellt werden.
ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 1, 5, 6 oder 16 SächsGfbWBG und
die erforderliche personelle Ausstattung mit hygienebeauftragten Pflegefachkräften oder Hygienefachkräften,
In Einrichtungen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3, 5 und 7 sollen in allen Stationen oder sonstigen Funktionsbereichen Hygienebeauftragte in der Pflege bestellt…
Hygienebeauftragte in der Pflege sind staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Benennung von…
Die Leitungen von Einrichtungen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 und 7 sind verpflichtet, die Ausstattung der Einrichtung mit Hygienefachpersonal im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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