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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie sonstige Entschädigungen für Mitglieder der Staatsregierung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2006 (SächsGVBl. S. 133) außer Kraft. Dresden, den 10. Juni 2016 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland
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