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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren bei Umlegungen und Grenzregelungen nach dem Baugesetzbuch (Umlegungsausschußverordnung) vom 6. April 1993 (SächsGVBl. S. 281), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 74), außer Kraft. Dresden, den 20. August 2008 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern Dr. Albrecht Buttolo
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