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Wird ein Mitglied der Staatsregierung durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge in sinngemäßer Anwendung der für Landesbeamtinnen und Landesbeamte geltenden versorgungsrechtlichen Vorschriften gewährt.
Unfälle, die im Zusammenhang mit der Innehabung oder pflichtgemäßen Führung des Amtes oder bei einer aus politischen Rücksichten erfolgten Teilnahme an Veranstaltungen eintreten, gelten im Zweifel als Dienstunfälle.
Wird ein Mitglied der Landesregierung durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt.
Wird ein Mitglied der Bundesregierung durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt.
Wird ein Mitglied der Landesregierung durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge in sinngemäßer Anwendung der in…
Erleidet eine Beamtin oder ein Beamter anlässlich der Wahrnehmung von Rechten oder der Erfüllung von Pflichten nach diesem Gesetz einen Unfall, der im Sinne der…
Erleidet eine Beamtin oder ein Beamter anlässlich der ordnungsgemäßen Wahrnehmung von Rechten oder Erfüllung von Pflichten nach diesem Gesetz einen Unfall, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.