§ 28 NachbG SLGesetz Nr. 965 - Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Vom 28. Februar 1973
1Der Berechtigte hat die nach § 27 verlegten Leitungen oder Anschlussleitungen auf seine Kosten zu unterhalten. 2Zu den Unterhaltungskosten der Teile der…
§ 14 Abs. 3 MeAnlGGesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen
Der Grundstückseigentümer ist zur Duldung der notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten verpflichtet. Die mit diesen Arbeiten verbundenen Kosten tragen…
§ 11a Abs. 3 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Der Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand oder den Betrieb der Leitung oder…
§ 9 Abs. 2 NachbG SLGesetz Nr. 965 - Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Vom 28. Februar 1973
Nach dem Anbau sind die Unterhaltungskosten für den gemeinsam genutzten Teil der Nachbarwand von beiden Nachbarn entsprechend dem Verhältnis ihrer Beteiligung…
§ 133 Abs. 5 TKGTelekommunikationsgesetz
Die Unternehmer anderer als der in Absatz 2 bezeichneten besonderen Anlagen haben die aus der Verlegung oder Veränderung der vorhandenen…