§ 1 SächsPVDGSächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden Anwendung für die Erfüllung von Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes nach § 2 im Freistaat Sachsen. Polizei im Sinne…
Art. 1 Abs. 2 Satz 3 Nr. 14 SN-3679Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes
Es wird nach § 34 folgender Dritter Abschnitt eingefügt: „Dritter Abschnitt Datenverarbeitung des Polizeivollzugsdienstes Erster Unterabschnitt Allgemeines § 35…
Art. 1 Nr. 1 Buchst. a SN-21580Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften
Die Angabe zu § 3 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 3 Tätigwerden der Polizei für die Polizeibehörden oder andere Stellen“.
Art. 1 Nr. 13 Buchst. b SN-20911Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes
Die Sätze 3 und 4 werden wie folgt gefasst:
Art. 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 9 Buchst. a SN-12104Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 35 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen“.