§ 48 NRW-27385Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
Die Personalversammlung kann dem Personalrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen. Sie darf alle Angelegenheiten behandeln, die die…
§ 58 Abs. 1 SPersVGSaarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)1) Vom 13. November 2024
Die Personalversammlung kann dem Personalrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen. Sie kann alle Angelegenheiten behandeln, die die…
§ 61 Abs. 1 BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
Die Personalversammlung darf Angelegenheiten behandeln, die die Dienststelle oder ihre Beschäftigten unmittelbar betreffen, insbesondere Tarif-, Besoldungs- und…
§ 38 Abs. 4 SächsPersVGBeschlussfassung – Beschlussfähigkeit
In personellen Angelegenheiten kann der Personalrat beschließen, dass betroffene Beschäftigte vom Personalrat gehört werden. Auf die dienstlichen Verhältnisse…
§ 106 Abs. 2 NRW-27385Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
In Angelegenheiten nach Absatz 1 sind die §§ 30 Abs. 3, 4. Alternative, 31 Abs. 2 Satz 2, 32, 35 und 36 nicht anzuwenden. Diese Angelegenheiten werden in der…