§ 100 Abs. 1 BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
Wahlberechtigt sind die Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden. § 14…
Art. 1 Abs. 3 Nr. 20 SN-16771Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes und anderer Gesetze
§ 59 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Wählbar sind alle in § 58 genannten Beschäftigten und andere Beschäftigte, wenn sie das 27. Lebensjahr noch nicht…
§ 61 Abs. 1 BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
Wahlberechtigt sind alle in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer des Betriebs.
§ 55 Abs. 2 NRW-27385Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
Wählbar sind Beschäftigte, die am Wahltag noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, sowie Auszubildende, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter und…
§ 65 Abs. 2 SPersVGSaarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)1) Vom 13. November 2024
Wählbar sind alle Wahlberechtigten nach Absatz 1 sowie alle Angehörigen der Dienststelle, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. § 14…