§ 67 BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
An Prüfungen, die eine Dienststelle für Beschäftigte ihres Bereichs abnimmt, kann ein Mitglied des für diesen Bereich zuständigen Personalrats, das von diesem…
§ 76 NRW-27385Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
An Prüfungen, die eine Dienststelle von den Beschäftigten ihres Bereichs abnimmt, kann ein Mitglied des für diesen Bereich zuständigen Personalrats, das von…
§ 81 SPersVGSaarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)1) Vom 13. November 2024
Bei mündlichen und praktischen Prüfungen, die eine Dienststelle von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes ihres Bereichs abnimmt, ist einem Mitglied des für…
Art. 1 Abs. 9 Nr. 80 SN-20912Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes
„An Vorstellungsgesprächen, welche die Dienststelle zur Auswahl unter mehreren Bewerberinnen und Bewerbern durchführt, kann ein von der Personalvertretung…
§ 3 Abs. 4 Nr. c MeßAPrAbk SLAbkommen über einheitliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des gesetzlichen Messwesens - Akademie-Abkommen Vom 28. November 1991 bis 18. Mai 1992
je ein Mitglied des für den Prüfungsteilnehmer zuständigen Personalrats bei den mündlichen Prüfungen, wenn das Landesrecht dies vorsieht.