§ 52 BPersVWOWahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Arbeitstage im…
§ 115 3. WOMitbestGDritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Für die Berechnung der in dieser Verordnung bestimmten Fristen sind die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im…
§ 106 MontanMitbestGErgGWO 2005Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Für die Berechnung der in dieser Verordnung bestimmten Fristen sind die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im…
§ 28 SächsSparkWVOVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen
Auf die Berechnung der in dieser Verordnung bestimmten Fristen finden die §§ 186 bis 193 BGB entsprechende Anwendung. Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung…
Art. 73 Buchst. c 32024R1348VERORDNUNG (EU) 2024/1348 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU
Eine Frist umfasst die Samstage, die Sonntage und alle gesetzlichen Feiertage in dem betreffenden Mitgliedstaat; endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder…