§ 20 SparkWahlV SLVerordnung über die Wahl von Bediensteten der Sparkassen und der Landesbank Saar - Girozentrale in den Verwaltungsrat Vom 14. Oktober 1975
Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen gelten die §§ 187 bis 193des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Als Sonntag oder staatlich anerkannter…
§ 48 SächsPersVWVOSächsische Personalvertretungswahlenverordnung
Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende Anwendung. Arbeitstage im…
§ 115 3. WOMitbestGDritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Für die Berechnung der in dieser Verordnung bestimmten Fristen sind die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im…
§ 52 BPersVWOWahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Arbeitstage im…
§ 106 MontanMitbestGErgGWO 2005Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Für die Berechnung der in dieser Verordnung bestimmten Fristen sind die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im…