§ 66 Abs. 1 Nr. 2 PflBGGesetz über die Pflegeberufe
zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
§ 4 Nr. 11 LAGPflB NRWLandesausführungsgesetz Pflegeberufe
die Voraussetzungen, unter denen eine vor Ablauf des 31. Dezember 2019 begonnene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Gesundheits- und…
§ 66d PflBGGesetz über die Pflegeberufe
Die Möglichkeit der Überleitung bereits auf Grundlage von Teil 3 dieses Gesetzes in der am 31. Dezember 2023 oder in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung…
§ 61 Abs. 1 PflAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Für Ausbildungen, die nach dem Krankenpflegegesetz vor Ablauf des 31. Dezember 2019 begonnen wurden, ist bis zum 31. Dezember 2024 die Ausbildungs- und…
§ 59 Abs. 3 PflAssG SLGesetz über die Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten (Pflegeassistenzgesetz) Vom 24. Juni 2020*
Teil 4 dieses Gesetzes findet auf die Finanzierung der Ausbildungen nach Absatz 1 und 2 keine Anwendung.