§ 3 DVO-MT-GBerG-NRWVerordnung zur Durchführung des Landesausführungsgesetzes Medizinisch- Technische Gesundheitsfachberufe in Nordrhein-Westfalen
Die zuständige Bezirksregierung kann im Einzelfall die Durchführung der praktischen Ausbildung auch in Teilen an weiteren geeigneten Einrichtungen genehmigen.…
Art. 1 Nr. 2 Buchst. b SN-18420Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft
Folgender Absatz 5 wird angefügt: „(5) Die berufspraktische Ausbildung kann auch ganz oder teilweise in einem anderen Bundesland absolviert werden. Näheres zum…
§ 10 Abs. 5 SächsAPOAHaftSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft
Die berufspraktische Ausbildung kann auch ganz oder teilweise in einem anderen Bundesland absolviert werden. Näheres zum Ablauf dieser Ausbildung ist zwischen…
§ 1 Abs. 5 DVO-PflBG NRWVerordnung zur Durchführung des Pflegeberufegesetzes in Nordrhein-Westfalen
Die nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 und 7 der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe vom 20. Mai 2008 (GV. NRW. S. 458) in der jeweils geltenden Fassung…
§ 1 Abs. 4 PflanzTechnAusbStEignVVerordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin
Ausbildungsstätten, die selbst nicht über die für die Durchführung der Ausbildung in den gewählten Einsatzgebieten notwendige Gebäude, baulichen Anlagen,…