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Die forsttechnische Betriebsleitung umfasst insbesondere die nachstehenden Aufgaben:
Mitwirkung bei der Aufstellung des periodischen Betriebsplans,
Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans,
Leitung, Steuerung und Überwachung des Vollzugs der Betriebs- und Wirtschaftspläne,
Anleitung und Überwachung des forstlichen Revierdienstes,
Mitwirkung bei der Wirtschaftsverwaltung, soweit die Sachkunde der Betriebsleitung erforderlich ist.
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