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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über Inhalt und Umfang der Beratung, Betreuung und technischen Hilfe und die Kostenbeiträge für die fachliche Aus- und Fortbildung sowie die Betreuung der Privatwaldbesitzer (Privatwaldverordnung – PWaldVO) vom 14. November 1996 (SächsGVBl. S. 496), zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 5. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 734, 736) außer Kraft. Dresden, den 16. April 2003 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Steffen Flath
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