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Die Fachhochschule gliedert sich in die Abteilungen Zentrale Verwaltung, Studium und Forschung, Ausbildung sowie Fortbildung. Die Polizeifachschulen gehören der Abteilung Ausbildung an. Darüber hinaus regelt die Struktur der Abteilungen und die Einrichtung weiterer Organisationsbereiche das Staatsministerium des Innern.
Die Abteilung Zentrale Verwaltung erfüllt die Aufgaben gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung und erledigt die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Fachhochschule.
Die Abteilung Studium und Forschung erfüllt die Aufgaben gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 6.
Die Abteilung Ausbildung erfüllt die Aufgaben gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3.
Die Abteilung Fortbildung erfüllt die Aufgaben gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5.
die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH).
Der Freistaat Sachsen unterhält für den Polizeivollzugsdienst die erforderlichen Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen.
die Leiterinnen und Leiter der Abteilungen Studium und Forschung, Fortbildung sowie Ausbildung,
§ 7 Absatz 3 gilt entsprechend.
die Mitwirkung bei der Bestellung der Leiterinnen und Leiter der Abteilungen Studium und Forschung, Fortbildung, Verwaltung und Ausbildung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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