Gesetze
Gesetz wird geladen …
sozialunterstützende Maßnahmen,
Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Aussetzung der einstweiligen Unterbringung nach § 126a der Strafprozeßordnung und für die vorläufigen Maßnahmen…
§ 34 gilt entsprechend.
§ 39 gilt entsprechend.
Bei der Anwendung von
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.