Art. 1 Nr. 1 Buchst. b SN-14096Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
Nach der Angabe zu § 8 werden die folgenden Angaben eingefügt: Zweck der Psychiatrieberichterstattung und Regelungsbereich Datenerhebung Vorbereitung zur…
Art. 2 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SN-20963Sächsisches Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen
die Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 1 an der Psychiatrieberichterstattung gemäß § 6 in Verbindung mit § 16 Absatz 2 und 3 des Sächsischen…
§ 6 Abs. 2 SächsPsychKHGPsychiatrieberichterstattung
Die Psychiatrieberichterstattung erfolgt durch die Erhebung statistischer, nicht personenbezogener Daten bei den Leistungserbringern, Krankenhäusern,…
§ 16 Abs. 7 SächsPsychKHGDokumentations- und Meldepflichten
Näheres über Art und Umfang der Daten sowie deren Übermittlung und das Verfahren regelt das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt…
Art. 8 Abs. 1 SN-18375Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justiz- und Maßregelvollzug, zur Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Fixierungen und zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes
Neben § 3 Absatz 1 Satz 3 bis 7 und den Vorschriften dieses Abschnitts gelten § 2 Nummer 2 bis 21 und 23, §§ 3 bis 9, § 10 mit Ausnahme von Absatz 3 Satz 2, §…