§ 20 SächsPBGSächsisches Polizeibehördengesetz
Die Polizeibehörden können zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das…
§ 34 Abs. 1 PolG NRWPolizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. Die…
§ 12 Abs. 1 SPolGSaarländisches Polizeigesetz (SPolG) vom 8. November 1989 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001
1Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. 2Die…
§ 29 Abs. 1 ASOG BlnAllgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
1Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines…
§ 24o Abs. 1 OBG NRWBekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden
Die Ordnungsbehörden können, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort…