Art. 82 PAGGesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (GVBl. S. 397) BayRS 2012-1-1-I
Eine Person, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, darf gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie
§ 55 SPolGSaarländisches Polizeigesetz (SPolG) vom 8. November 1989 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001
Eine Person, die nach diesem Gesetz oder aufgrund anderer Rechtsvorschriften festgehalten wird, darf gefesselt werden, wenn das aufgrund von Anhaltspunkten zum…
§ 22c Nr. 1 SVwVGGesetz Nr. 990 - Saarländisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SVwVG) Vom 27. März 1974
andere Personen angreifen, Widerstand leisten oder Sachen von erheblichem Wert beschädigen wird,
§ 73 NRW-28287Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW)
Eine Person, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, kann gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
§ 26 Abs. 6 Nr. 1 MADGGesetz über den Militärischen Abschirmdienst
unmittelbare Einwirkung auf die betroffene Person oder Gegenstände (körperliche Gewalt) oder Hilfsmittel der körperlichen Gewalt; eine Fesselung der betroffenen…