§ 56 Abs. 2 SächsRiGAllgemeine Verfahrensvorschriften
Gegen Urteile des Dienstgerichts in Versetzungs- und Prüfungsverfahren steht den Beteiligten die Revision an das Dienstgericht des Bundes nach Maßgabe des § 80…
§ 79 Abs. 2 DRiGDeutsches Richtergesetz
In den Fällen des § 78 Nr. 2, 3 und 4 steht den Beteiligten die Revision an das Dienstgericht des Bundes nach Maßgabe des § 80 zu.
§ 45 Nr. 1 SächsRiGZuständigkeit des Dienstgerichtshofs
in Disziplinarverfahren (§ 44 Nummer 1) über Berufungen gegen Urteile des Dienstgerichts,
§ 55 Abs. 2 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Gegen Urteile des Dienstgerichtshofs ist die Revision an das Dienstgericht des Bundes nach Maßgabe der §§ 81 und 82 des Deutschen Richtergesetzes zulässig, wenn…
§ 83 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Gegen Urteile des Dienstgerichtshofs ist die Revision an das Dienstgericht des Bundes nach Maßgabe der §§ 81 und 82 des Deutschen Richtergesetzes zulässig, wenn…