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Bei der Antragstellung sind die von den Landkreisen und Kreisfreien Städten vorgegebenen Formulare zu verwenden.
Weisen Schülerinnen und Schüler oder im Fall ihrer Minderjährigkeit deren Eltern nach, dass sie zur Vorleistung nicht in der Lage sind, wird auf Antrag eine Abschlagszahlung gewährt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.