§ 42 Abs. 1 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in eine öffentliche Schule begründet ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis. Aus ihm ergeben sich für alle…
§ 16 Abs. 1 SchoGGesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Die öffentlichen Schulen sind nicht rechtsfähige öffentliche Anstalten ihrer Schulträger. 2Der Schulträger kann seinen Schulen insbesondere für die…
§ 32 Abs. 1 SchoGGesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Zur Verwirklichung des Unterrichts- und Erziehungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und zum Schutz…
§ 6 Abs. 1 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Schulen im Sinne dieses Gesetzes sind Bildungsstätten, die unabhängig vom Wechsel der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler nach Lehrplänen…
§ 62 Abs. 1 SächsSchulGSchul- und Prüfungsordnungen
Die oberste Schulaufsichtsbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Schulordnungen über Einzelheiten des Schulverhältnisses und Prüfungsordnungen zu…