Gesetze
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Schülerzeitungen sind Veröffentlichungen, die von Schülern einer oder mehrerer Schulen für die Schüler dieser Schulen herausgegeben werden.
Schülerzeitungen dürfen auf dem Schulgrundstück vertrieben werden. Der Schulleiter kann den Vertrieb auf dem Schulgrundstück einschränken oder verbieten, wenn es die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule erfordert.
Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, Schülerzeitungen herauszugeben und auf dem Schulgrundstück zu verbreiten. Schülerzeitungen sind Zeitungen, die von…
Schülerzeitungen sind periodische Druckschriften, die von Schülern saarländischer Schulen für Schüler einer oder mehrerer Schulen im Saarland redigiert und…
In Absatz 1 werden die Wörter „Schülerzeitschriften sind Zeitschriften“ durch die Wörter „Schülerzeitungen sind Veröffentlichungen“ ersetzt.
die Schul- und Schülerzeitungen und ihr Vertrieb in der Schule sowie die Zulassung von Schülervereinigungen;
Schulfremde Druckschriften dürfen auf dem Schulgrundstück an die Schülerinnen und Schüler nicht verteilt werden. Ausnahmen kann die Schulleiterin oder der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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