Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gedenk- und Trauertage im Sinne dieses Gesetzes sind:
der Volkstrauertag (vorletzter Sonntag vor dem 1. Advent),
der Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent),
der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa.
Volkstrauertag,
„§ 2 Gedenk- und Trauertage Gedenk- und Trauertage im Sinne dieses Gesetzes sind:
der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent),
Die Ausnahmen gelten nicht für den Ostersonntag und Pfingstsonntag sowie für solche Sonntage, auf die ein gesetzlicher Feiertag nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes…
der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent),
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.