§ 22 Abs. 2 SächsIntGSächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
Die oder der Sächsische Integrationsbeauftragte erstattet dem Landtag beginnend zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes und sodann alle zwei Jahre jeweils…
§ 29 Abs. 3 SächsGleiGSächsisches Gleichstellungsgesetz
Die Staatsregierung erstattet dem Landtag regelmäßig, mindestens einmal pro Legislaturperiode, Bericht über die Lage der Gleichstellung im Freistaat Sachsen,…
§ 25 SächsIntGSächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
Die Staatsregierung legt dem Landtag beginnend zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes und sodann alle fünf Jahre einen Bericht zum Stand von Integration…
§ 15 SächsInklusGSächsisches Inklusionsgesetz
Die Staatsregierung legt dem Landtag einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vor. Neben der…
§ 104 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung berichtet dem Sächsischen Landtag in zweijährigem Abstand zur Lage des…