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In einem alle zwei Jahre dem Landtag vorzulegenden Bericht über die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung stellt die Staatsregierung die Umsetzung dieses Gesetzes dar und zeigt Wirksamkeit und Defizite der Förderinstrumente auf. Grundlage des Berichts sind insbesondere die Gleichstellungspläne nach § 23, die jährlichen Statistiken nach § 28 sowie weitere hierzu erforderliche Angaben, die die Dienststellen gegenüber der Staatsregierung zu machen haben.
Die Regelungen und Auswirkungen dieses Gesetzes sind vier Jahre nach dem Inkrafttreten von der Staatsregierung zu evaluieren.
Die Staatsregierung erstattet dem Landtag regelmäßig, mindestens einmal pro Legislaturperiode, Bericht über die Lage der Gleichstellung im Freistaat Sachsen, die Wirksamkeit unterschiedlicher Gleichstellungsinstrumente und damit zusammenhängende gesellschaftliche Problemfelder.
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Bericht vor. Der Bericht legt dar, Zudem weist er vorbildhafte Gleichstellungsmaßnahmen…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Umsetzung dieses Gesetzes in der Landesverwaltung. Nach Inkrafttreten des Gesetzes…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes über dessen Auswirkungen und eventuell notwendige Anpassungen.
Auf der Grundlage der Statistik nach § 16 berichtet die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag spätestens zum Ende des Jahres 2026 über die Anwendung dieses…
Die Staatsregierung legt dem Landtag erstmals zum 31. Dezember 2024 einen Bericht vor, in dem sie darlegt,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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