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Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme von § 4 mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft. § 4 tritt am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 13. Dezember 1996 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie Dr. Hans Geisler
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