SächsSpAEG — InhaltsübersichtZweiter Abschnitt Aufnahme von Aussiedlern und deren FamilienangehörigenGesetzSachsen§ 6 SächsSpAEG(aufgehoben)Sächsisches Spätaussiedlereingliederungsgesetz · Zweiter Abschnitt § 5§ 7 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 5§ 7