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Das Statistische Landesamt führt Adreßdateien, soweit sie Wirtschafts- und Umweltstatistiken bei Unternehmen, Betrieben und Arbeitsstätten betreffen und erforderlich sind
Zur Führung der Adreßdateien nach Absatz 1 dürfen folgende Hilfs- und Erhebungsmerkmale aus Wirtschafts- und Umweltstatistiken bei Unternehmen, Betrieben und Arbeitsstätten verwendet werden:
Namen und Anschriften der Erhebungseinheiten, bei Unternehmen auch ihrer Teile, bei Betrieben auch des Unternehmenssitzes und der Hauptverwaltung und Namen der Inhaber oder Leiter der Betriebe,
Rechtsform der Unternehmen,
Wirtschaftszweig, Eintragungen in die Handwerksrolle und Art der ausgeübten Tätigkeiten,
Zahl der tätigen Personen,
Kennzeichnung der Statistiken, zu denen das Unternehmen oder der Betrieb meldet,
Datum der Aufnahme in die Adreßdatei.
Für jede Erhebungseinheit wird eine Kennummer vergeben. Sie darf keinen Namen nach Satz 1 Nr. 1 und keine über Satz 1 Nr. 1 bis 6 hinausgehenden Merkmale enthalten.
Die Merkmale nach Absatz 2 Satz 1 und die Kennummern nach Absatz 2 Satz 2 werden gelöscht, sobald die in Absatz 1 genannten Zwecke erfüllt sind.
Die eine Landesstatistik anordnenden Rechtsvorschriften, die die Führung von Dateien vorsehen, bleiben unberührt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.