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Ist eine Auskunftspflicht angeordnet, so sind alle in die Erhebung einbezogenen natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts, Personenvereinigungen und alle Verwaltungsstellen zur Beantwortung der gestellten Fragen gegenüber den mit der Durchführung der Statistik betrauten Stellen und Personen verpflichtet.
Die Antwort ist wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der durch Rechtsvorschrift oder von der Erhebungsstelle gesetzten Frist zu erteilen. Bei schriftlicher Auskunftserteilung ist die Antwort erst erteilt, wenn die ordnungsgemäß ausgefüllten Erhebungsvordrucke der Erhebungsstelle zugegangen sind. Die Antwort wird, soweit in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, für den Empfänger kosten- und portofrei erteilt.
Die Antworten sind in der von der Erhebungsstelle vorgegebenen Form zu erteilen.
Werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt, können die Fragen mündlich oder schriftlich beantwortet werden. Bei schriftlicher Auskunftserteilung sind die ausgefüllten Erhebungsvordrucke den Erhebungsbeauftragten auszuhändigen oder in verschlossenem Umschlag zu übergeben oder bei der Erhebungsstelle abzugeben oder dorthin zu übersenden.
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung bei der Durchführung von Landes- und Kommunalstatistiken haben keine aufschiebende Wirkung.
Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung besteht auch, wenn die Antworten freiwillig erteilt werden.
Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich elektronisch. Bei elektronischer Auskunftserteilung sind die Angaben…
Ist eine Auskunftspflicht für die zu Befragenden angeordnet, so besteht sie gegenüber den mit der Durchführung der Statistik amtlich betrauten Stellen und…
Die Antwort ist wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der von den Erhebungsstellen gesetzten Fristen zu erteilen. Die Antwort ist erteilt, wenn sie Die…
Die Antwort ist wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht zu erteilen. Bei schriftlicher Auskunftserteilung ist die Antwort erst erteilt, wenn die…
Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 7 Nr. 2 sind freiwillig. Auskunftspflichtig sind die Inhaber der in die Erhebungen einbezogenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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