§ 3 Abs. 2 Nr. 2 SächsStatGRechtsstellung und Aufgaben des Statistischen Landesamtes
ein öffentlich zugängliches statistisches Informationssystem mit statistischen Daten zu betreiben sowie inhaltlich und technisch weiterzuentwickeln,
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 BStatGGesetz über die Statistik für Bundeszwecke
die Ergebnisse der Bundesstatistiken in der erforderlichen sachlichen und regionalen Gliederung für den Bund zusammenzustellen sowie für allgemeine Zwecke zu…
§ 3 Abs. 2 Nr. 4 SLStatGGesetz Nr. 1249 - Saarländisches Landesstatistikgesetz (SLStatG) Vom 24. Oktober 1989
die Führung statistischer Informationssysteme sowie die Mitwirkung an der Koordinierung spezieller Datenbanken anderer Stellen des Landes,
§ 7 Abs. 2 SächsStatGStatistiken im Verwaltungsvollzug
Die statistische Aufbereitung von Statistiken im Verwaltungsvollzug der Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen kann mit Zustimmung des fachlich…