Art. 34 Abs. 3 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
Die Landkreise und Kreisfreien Städte nehmen die den Straßenbaubehörden nach § 7 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahr, soweit…
§ 20 SächsStrVRGZuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte
Die Landkreise und Kreisfreien Städte sind zuständige Behörden für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 Absatz 7 Satz 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes…
§ 1 Abs. 1 SächsSRVAGSächsisches Ausführungsgesetz zu Vorschriften über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
Die Landkreise und Kreisfreien Städte sind zuständig für
Art. 1 Nr. 12 SN-18473Gesetz zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes
Dem § 17 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Soweit Staatsstraßen betroffen sind, handeln die Landkreise und Kreisfreien Städte gemäß § 48 für den…
§ 48 Abs. 3 SächsStrGSächsisches Straßengesetz
Die Landkreise und Kreisfreien Städte nehmen die den Straßenbaubehörden nach § 15 obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahr, soweit dies für die Erledigung der…