Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung durch die Feststellung der Einhaltung der formalen Kriterien und der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Artikel 3 Absatz 5 Satz 1 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags in Verbindung mit den Teilen 2 und 3. Grundlage für die Entscheidung über die Einhaltung der formalen Kriterien ist ein Prüfbericht gemäß § 24 Absatz 3. Grundlage für die Entscheidung über die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien ist ein Gutachten gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags.
Die Entscheidung ergeht durch elektronischen Bescheid. Sie ist zu begründen.
Die Hochschule erhält vor der Entscheidung des Akkreditierungsrats Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn er von der Empfehlung des Gutachtens in erheblichem Umfang abzuweichen beabsichtigt. Die Frist zur Stellungnahme beträgt einen Monat.
Mit der Akkreditierung verleiht der Akkreditierungsrat dem Studiengang oder dem Qualitätsmanagementsystem sein Siegel. Mit der Systemakkreditierung erhält die Hochschule das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrats für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.
Die Akkreditierung von katholisch-theologischen Studiengängen, die für das Priesteramt und den Beruf der Pastoralreferentin oder des Pastoralreferenten qualifizieren, erfolgt ausschließlich in Form der Programmakkreditierung. Die Entscheidung des Akkreditierungsrats bedarf in volltheologischen und teiltheologischen Studiengängen der Zustimmung der zuständigen kirchlichen Stellen.
Mit der Akkreditierung verleiht der Akkreditierungsrat dem Studiengang oder dem Qualitätsmanagementsystem sein Siegel. Bei einer Systemakkreditierung erhält die…
Mit der Akkreditierung verleiht der Akkreditierungsrat dem Studiengang oder dem Qualitätsmanagementsystem sein Siegel. Bei einer Systemakkreditierung erhält die…
Studiengänge und hochschulinterne Qualitätssicherungssysteme sowie andere, mit dem Akkreditierungsrat und dem jeweiligen Land auf Grundlage der Kriterien des…
1Die das Verfahren abschließende Entscheidung des Akkreditierungsrates umfasst 2Grundlage und Maßstab der Entscheidung nach Satz 1 sind ausschließlich die…
Studiengänge und hochschulinterne Qualitätssicherungssysteme sowie andere, mit dem Akkreditierungsrat und dem jeweiligen Land auf Grundlage der Kriterien des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement