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Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Selbstevaluationsbericht der Hochschule,
ein Akkreditierungsbericht einer beim Akkreditierungsrat zugelassenen Agentur, der aus einem Prüfbericht und einem Gutachten besteht; im Fall der Systemakkreditierung bezieht sich der Prüfbericht auf die Nachweise gemäß der Nummern 3 und 4,
bei Antrag auf Systemakkreditierung der Nachweis, dass mindestens ein Studiengang das Qualitätsmanagementsystem durchlaufen hat, sowie
bei Antrag auf Systemreakkreditierung der Nachweis, dass grundsätzlich alle Bachelor- und Masterstudiengänge das Qualitätsmanagementsystem mindestens einmal durchlaufen haben.
Von den Unterlagen nach Absatz 1 Nummer 2 sind, soweit sie nicht in deutscher Sprache verfasst sind, Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Sobald der Akkreditierungsrat ein elektronisches Antragsbearbeitungssystem zur Verfügung stellt, ist dieses zu nutzen.
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