§ 5 Abs. 3 SächsStudPlVergabeVOKoordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren
Die Hochschulen können für Studiengänge, die aus mehreren Teilstudiengängen oder Studienfächern bestehen, durch Ordnung festlegen, wie viele der miteinander…
Art. 1 Nr. 3 Buchst. a SN-20055Fünfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Änderung der Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: „(3) Die Hochschulen können für Studiengänge, die aus mehreren Teilstudiengängen oder Studienfächern bestehen,…
§ 5 Abs. 2a StudienplatzvergabeVOVerordnung über die Studienplatzvergabe (StudienplatzvergabeVO) Vom 19. November 2019
1Die Hochschulen können für Studiengänge, die aus mehreren Teilstudiengängen/Studienfächern bestehen, durch Satzung/Ordnung festlegen, wie viele der miteinander…
§ 5 Abs. 2a VergabeVO NRWVerordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen
Die Hochschulen können für Studiengänge, die aus mehreren Teilstudiengängen bestehen, durch Ordnung festlegen, wie viele der miteinander kombinierbaren…
§ 20 StudienplatzvergabeVOVerordnung über die Studienplatzvergabe (StudienplatzvergabeVO) Vom 19. November 2019
1Studienplätze, bei denen die Zulassung auf den ersten Teil eines Studiengangs beschränkt ist, weil das Weiterstudium an einer deutschen Hochschule nicht…