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Für die Bewerbung um einen Studienplatz in einem Studiengang, der im Dialogorientierten Serviceverfahren koordiniert wird, muss sich die Bewerberin oder der Bewerber über das Webportal der Stiftung registrieren. Für die Registrierung kann auch das Bund-ID-Konto verwendet werden, das auf dem Internet-Portal „id.bund.de“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erstellt werden kann. Für die Registrierung hat die Bewerberin oder der Bewerber folgende Daten anzugeben:
Nachname,
Vorname,
Geburtsname,
Geschlecht,
Geburtsdatum,
Geburtsort,
Staatsangehörigkeit,
Postanschrift,
Benutzername,
Passwort und
eine für die Dauer des Vergabeverfahrens gültige E-Mail-Adresse.
Die Bewerberin oder der Bewerber erhält ein Benutzerkonto (DoSV-Benutzerkonto) sowie Ordnungsmerkmale, insbesondere eine Identifikationsnummer und eine Authentifizierungsnummer, die zur Identifizierung im Dialogorientierten Serviceverfahren gegenüber der Stiftung und der Hochschule anzugeben sind. Für jede Bewerberin und jeden Bewerber ist im Vergabeverfahren nur eine Registrierung zulässig. Bei mehreren Registrierungen einer Bewerberin oder eines Bewerbers wird nur über die Zulassungsanträge entschieden, welche unter der letzten Registrierung eingegangen sind.
Bei der Registrierung wird jeder Bewerberin und jedem Bewerber für das Vergabeverfahren jeweils eine Losnummer zugeteilt, die für den Fall einer Auswahlentscheidung bei Rang- oder Punktgleichheit verwendet wird. Eine niedrigere Losnummer geht der höheren vor. Im Falle einer erneuten Bewerbung in einem anderen Vergabeverfahren wird eine neue Losnummer zugeteilt.
Statusmitteilungen, Zulassungsangebote der Hochschulen und der Stiftung sowie Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber erfolgen ausschließlich über das DoSV-Benutzerkonto, soweit in dieser Verordnung nichts anderes geregelt ist. Die Bewerberinnen und Bewerber werden von der Stiftung durch E-Mail benachrichtigt, dass in ihrem DoSV-Benutzerkonto Änderungen eingetreten sind. Zulassungsanträge werden über die Webportale der Stiftung oder der Hochschule gestellt. Bewerberinnen und Bewerber, die glaubhaft machen, dass ihnen diese Kommunikation über die Webportale der Hochschule oder der Stiftung nicht möglich ist, werden durch die Hochschule oder die Stiftung unterstützt.
Stiftung und Hochschule übermitteln einander die für das Dialogorientierte Serviceverfahren erforderlichen, insbesondere personenbezogenen Daten der Bewerber.
§ 16 Absatz 3 und 4 findet Anwendung.
für den gewählten Studiengang im Zeitpunkt der Antragstellung an einer deutschen Hochschule als Studierender eingeschrieben ist; dies gilt nicht im Fall der…
für den gewählten Studiengang im Zeitpunkt der Antragstellung als Studierende oder Studierender eingeschrieben ist,
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) das webbasierte System zum Abgleich von Zulassungsangeboten im Örtlichen und Zentralen Vergabeverfahren sowie im…
Nimmt die Hochschule am Dialogorientierten Serviceverfahren teil, muss im Örtlichen Vergabe- und im Anmeldeverfahren bis zum Ablauf der in § 25 Absatz 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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