§ 31 Abs. 1 SVVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
Den Untergebrachten sollen schulische und berufliche Bildung, Arbeit und arbeitstherapeutische Maßnahmen (Beschäftigung) angeboten werden, die ihre Fähigkeiten,…
§ 22 Abs. 3 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
§ 9 Abs. 2 bleibt unberührt. Nehmen sie eine Arbeit auf, gelten die von der Anstalt festgelegten Arbeitsbedingungen. Die Arbeit darf nicht zur Unzeit…
§ 24 Abs. 2 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Ihnen soll nach Möglichkeit Arbeit oder sonstige Beschäftigung angeboten werden, die ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen berücksichtigt. Nehmen sie…
§ 37 Abs. 3 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Den Gefangenen soll auf Antrag oder mit ihrer Zustimmung Arbeit übertragen werden. Sofern den Gefangenen Arbeit übertragen wird, soll diese möglichst deren…
§ 27 Abs. 4 SächsPsychKHGSächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Die untergebrachten Personen sollen unter Beachtung medizinischer, sozialtherapeutischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse und Möglichkeiten Gelegenheit…