§ 21 Abs. 1 SN-17767Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz
Die Untergebrachten haben das Recht, Schreiben auf eigene Kosten abzusenden und zu empfangen.
§ 21 Abs. 1 StrUG NRWGesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen
Die untergebrachte Person hat das Recht, Schreiben abzusenden und zu empfangen sowie mittels der durch die Einrichtung erlaubten oder zur Verfügung gestellten…
§ 17 Abs. 1 SJAVollzGGesetz Nr. 1883 über den Vollzug des Jugendarrests (Saarländisches Jugendarrestvollzugsgesetz - SJAVollzG) Vom 20. Januar 2016
Die Arrestierten haben das Recht, Schreiben zu empfangen und abzusenden. Die Anstalt fördert die schriftliche Kommunikation und übernimmt die Kosten für…
§ 25 Abs. 1 PsychKHGGesetz Nr. 2069 über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - PsychKHG) Vom 16. März 2022
Die untergebrachte Person hat das Recht, uneingeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen.
§ 33 Abs. 1 SächsPsychKHGSächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Die untergebrachten Personen haben das Recht, unbeschränkt Postsendungen, insbesondere Briefe und Pakete, abzusenden und zu empfangen sowie Telefongespräche…