Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Untergebrachten dürfen auf eigene Kosten Zeitungen und Zeitschriften durch Vermittlung der Anstalt beziehen. Ausgeschlossen sind lediglich Zeitungen und Zeitschriften, deren Verbreitung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist. Einzelne Ausgaben oder Teile von Zeitungen oder Zeitschriften können den Untergebrachten vorenthalten oder entzogen werden, wenn deren Inhalte die Erreichung des Vollzugsziels oder die Sicherheit oder Ordnung in der Anstalt erheblich gefährden würden.
Die Untergebrachten dürfen grundlegende religiöse Schriften und in angemessenem Umfang Gegenstände des religiösen Gebrauchs besitzen. Diese dürfen den Untergebrachten nur bei grobem Missbrauch entzogen werden.
Die Untergebrachten dürfen auf eigene Kosten Zeitungen, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse in angemessenem Umfang durch Vermittlung der Einrichtung…
Die Gefangenen dürfen grundlegende religiöse Schriften und in angemessenem Umfang Gegenstände des religiösen Gebrauchs besitzen. Diese dürfen den Gefangenen nur…
1Die Gefangenen dürfen grundlegende religiöse Schriften sowie in angemessenem Umfang Gegenstände des religiösen Gebrauchs besitzen. 2Diese dürfen den Gefangenen…
Untergebrachte dürfen grundlegende religiöse Schriften und in angemessenem Umfang Gegenstände des religiösen Gebrauchs besitzen. Diese dürfen den…
Die Untergebrachten dürfen grundlegende religiöse Schriften besitzen. Sie dürfen ihnen nur bei grobem Missbrauch entzogen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.