§ 16 SVVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
Die Untergebrachten dürfen eigene Kleidung tragen und eigene Bettwäsche benutzen, soweit sie für Reinigung und Instandhaltung auf eigene Kosten sorgen und nicht…
§ 9 Abs. 5 SN-17767Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz
Die Untergebrachten tragen eigene Kleidung, soweit nicht Gründe der Sicherheit und Ordnung entgegenstehen. Bei Bedarf sind ihnen Kleidung und Artikel der…
§ 9 Abs. 3 AHaftVollzG NRWGesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen
Untergebrachte dürfen eigene Kleidung benutzen. Dies gilt nicht, wenn und soweit Gründe der Sicherheit oder Ordnung oder der Unterbringungszweck es erfordern.…
§ 132 StVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Der Untergebrachte darf eigene Kleidung, Wäsche und eigenes Bettzeug benutzen, wenn Gründe der Sicherheit nicht entgegenstehen und der Untergebrachte für…
§ 17 Abs. 1 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Die Untersuchungsgefangenen dürfen eigene Kleidung tragen, soweit sie für Reinigung, Instandhaltung und regelmäßigen Wechsel sorgen. Die Anstaltsleitung kann…