§ 47 SVVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
Während vollzugsöffnender Maßnahmen haben die Untergebrachten Anspruch auf Krankenbehandlung in der für sie zuständigen Einrichtung. Ist ihnen eine Rückkehr in…
§ 67 Abs. 1 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Während Lockerungen oder des Vollzugs in freien Formen haben die Gefangenen einen Anspruch auf medizinische Leistungen gegen den Freistaat Sachsen in der Regel…
§ 36 Abs. 2 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Während Lockerungen oder des Vollzugs in freien Formen haben die Gefangenen einen Anspruch auf medizinische Leistungen gegen den Freistaat Sachsen in der Regel…
§ 47 StVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen
Während einer vollzugsöffnenden Maßnahme haben Gefangene Anspruch auf Krankenbehandlung in der für sie zuständigen Anstalt. Ist ihnen eine Rückkehr in die…
§ 36 Abs. 2 SJStVollzGGesetz Nr. 1631 über den Vollzug der Jugendstrafe (Saarländisches Jugendstrafvollzugsgesetz - SJStVollzG) Vom 30. Oktober 2007
Der Anspruch auf Leistungen nach § 34 ruht, solange Gefangene aufgrund eines freien Beschäftigungsverhältnisses krankenversichert sind.