Gesetze
Gesetz wird geladen …
Während vollzugsöffnender Maßnahmen haben die Untergebrachten Anspruch auf Krankenbehandlung in der für sie zuständigen Einrichtung. Ist ihnen eine Rückkehr in die zuständige Einrichtung nicht zumutbar, kann die Krankenbehandlung in der nächstgelegenen Einrichtung oder Justizvollzugsanstalt vorgenommen werden. Ist eine medizinische Notfallbehandlung in einem Krankenhaus erforderlich, trägt die zuständige Einrichtung die Kosten im Umfang des § 45 Absatz 1, wenn die Untergebrachten Ansprüche gegen eine Krankenversicherung nicht geltend machen können.
Während eines Urlaubs oder Ausgangs hat der Gefangene gegen die Vollzugsbehörde nur einen Anspruch auf Krankenbehandlung in der für ihn zuständigen…
Während einer vollzugsöffnenden Maßnahme haben Gefangene Anspruch auf Krankenbehandlung in der für sie zuständigen Anstalt. Ist ihnen eine Rückkehr in die…
Eine untergebrachte Person, die nicht oder nicht in entsprechendem Umfang krankenversichert ist, hat Anspruch auf Krankenbehandlung, Vorsorgeleistungen und…
Ist eine medizinische Behandlung in einem Krankenhaus wegen gravierender Schwangerschaftsbeschwerden während einer vollzugsöffnenden Maßnahme nach § 53 Absatz 2…
Die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen über die suchtmedizinische Behandlung (§ 44), die medizinischen Leistungen und die…
Kann eine sachgemäße medizinische Behandlung nach Feststellung der für die Unterbringungseinrichtung bestellten Ärztinnen und Ärzte nur in einem Krankenhaus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.