§ 49 Abs. 1 SVVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
Erkranken Untergebrachte schwer oder versterben sie, sind Angehörige oder gesetzliche Vertreter unverzüglich zu benachrichtigen. Im Fall schwerer Erkrankung…
§ 69 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Erkranken Gefangene schwer oder versterben sie, werden die nahen Angehörigen in der Regel unverzüglich benachrichtigt. Dem Wunsch der Gefangenen, auch andere…
§ 32 Abs. 3 SJStVollzGGesetz Nr. 1631 über den Vollzug der Jugendstrafe (Saarländisches Jugendstrafvollzugsgesetz - SJStVollzG) Vom 30. Oktober 2007
Erkranken Gefangene schwer oder versterben sie, werden die Angehörigen, insbesondere die Personensorgeberechtigten, benachrichtigt. Dem Wunsch der Gefangenen,…
§ 20 Abs. 3 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Erkranken Untersuchungsgefangene schwer oder versterben sie, werden die Angehörigen benachrichtigt. Dem Wunsch, auch andere Personen zu benachrichtigen, soll…
§ 32 Abs. 4 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Erkranken Gefangene schwer oder versterben sie, werden die nahen Angehörigen in der Regel unverzüglich benachrichtigt. Bei minderjährigen Gefangenen werden…