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Zum Fachseminar kann zugelassen werden, wer die Approbation als Tierarzt besitzt und mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Tierarzt tätig war. Diese Tätigkeit soll
mindestens sechs Monate in einer Nutztierpraxis,
mindestens sechs Monate in einem Veterinäramt oder einer vergleichbaren Behörde der Veterinärverwaltung und
mindestens einen Monat in einer Untersuchungseinrichtung für Lebensmittelüberwachung und Veterinärmedizin
umfassen.
Der Bewerbung sind Nachweise zu den Voraussetzungen gemäß Absatz 1 beizufügen.
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ist Zulassungsbehörde. In begründeten Einzelfällen kann diese Ausnahmen von Absatz 1 zulassen.
Inhaltlich gleichwertige Fachseminar- und Prüfungsnachweise sowie Weiterbildungen anderer Länder werden auf Antrag durch die Zulassungsbehörde anerkannt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.