§ 45 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 43 und 44 entsprechend.
§ 55 StVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 53 und 54 entsprechend.
§ 72 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die § 50 Abs. 2, §§ 70 und 71 entsprechend.
§ 77 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die § 55 Abs. 2, §§ 75 und 76 entsprechend.
§ 71 SLStVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Saarland (Saarländisches Strafvollzugsgesetz - SLStVollzG) Vom 24. April 2013*
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten § 50 Absatz 2, § 69 und § 70 entsprechend. Abschnitt 13 Sicherheit und Ordnung