StVollzG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 55 StVollzGWeltanschauungsgemeinschaftenGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung · Zweiter Abschnitt, Sechster Titel § 54Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 53 und 54 entsprechend. § 54