§ 32 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Die Untersuchungsgefangenen haben das Recht, mit Personen außerhalb der Anstalt im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes zu verkehren, soweit eine…
§ 46 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Die Gefangenen haben das Recht, mit Personen außerhalb der Anstalt im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes zu verkehren. Die Anstalt fördert den Kontakt mit…
§ 25 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Die Gefangenen haben das Recht, mit Personen außerhalb der Anstalt im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes zu verkehren. Die Anstalt fördert den Kontakt mit…
§ 25 SLStVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Saarland (Saarländisches Strafvollzugsgesetz - SLStVollzG) Vom 24. April 2013*
Die Gefangenen haben das Recht, mit Personen außerhalb der Anstalt im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes zu verkehren.
Art. 3 Abs. 1 SN-12800Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und des Strafarrests im Freistaat Sachsen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
Die Untersuchungsgefangenen haben das Recht, Schreiben abzusenden und zu empfangen.